27.4.12, Seite 16 Vollbeschäftigung: ein zeit- und gesellschaftskontingenter Begriff, Frage 3 “Vollbeschäftigung: ein „einfach“ zu verfolgendes Ziel?“
Keine Frage sondern die Einleitung des Abschnitts, die es lohnt, betont/hervor gehoben zu werden: Das Vollbeschäftigungsziel der Wirtschaftspolitik besteht auch deshalb, weil eine hohe Arbeitslosigkeit vor allem die öffentlichen Haushalte treffen würde. Zum einen würden die Einnahmen in Form direkter und indirekter Steuern sowie der Sozialabgaben der Erwerbstätigen wegfallen und zum anderen müssten zur Existenzsicherung der Erwerbslosen die Staatsausgaben erhöht werden. Neben dem öffentlichen Haushalt würde damit auch das lohnzentrierte Sozialversicherungssystem in Deutschland unter einer hohen Arbeitslosigkeit leiden.
Was als Ziel daherkommt, ist eigentlich eine klare Sache, praktisch ein Muss. Gehen wir von 10 Millionen Menschen aus, die für eine über ein „Arbeitsamt“ verteilte Tätigkeit zusätzlich gewonnen werden können, steigt das Bruttosozialprodukt um deren Leistung und gleichzeitig wird der Sozialsstaat entlastet. Öffentliche Haushalte erstarken. Hierzu ist nur nötig, aus den vielen liegen bleibenden Aufgaben bezahlte Arbeit als Aufträge für den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Das würde auch helfen, das Menschenrecht auf Arbeit zu verwirklichen .